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Mennoniten

und  die  Herstellung  von alkoholischen  Getränke  in russland

Folge I

 

Das erste Jahrzehnt

     Im Privilegium, das den Delegierten Hoeppner und Johann Bartsch 1787 gewährt wurde, ist Alkohol nicht erwähnt. Dieses Privilegium befasste sich hauptsächlich mit den Siedlungsbedingungen. Es ist wahrscheinlich, dass die frühen Chortitza-Mennoniten ihr eigenes Bier und ihren eigenen Wein brauten, was relativ unkomplizierte Prozesse waren. Aus einem Dokument aus diesen frühen Jahren geht hervor, dass den Mennoniten von Schönwiese der Verkauf von Wein verboten war. Wahrscheinlich wurde ein solches Verbot erlassen, weil die russischen Behörden erfahren hatten, dass die Schönwieser Wein an Menschen außerhalb der Mennonitensiedlung verkauften.  Da es in der Kolonie noch keine Brennerei gab, wurden Spirituosen wahrscheinlich über lokale russische Quellen gekauft. 

     In einem Bericht von 1798 erklärte Samuel Kontenius, dass die Chortitza-Kolonie, die damals aus zehn Dörfern bestand, acht „Trinkhäuser“ hatte. Diese Einrichtungen zahlten der Kolonie jährlich 600 Rubel für die Pacht und für das Recht, alkoholische Getränke zu verkaufen. Mit diesen Gebühren wurden die Prediger der Gemeinde unterstützt und mit dem übriggebliebenen Geld wurden Bullen für die Viehherden der Kolonie gekauft.

Da eine beträchtliche Anzahl von Mennoniten in Westpreußen am Brauen, Destillieren oder Verkaufen alkoholischer Getränke beteiligt war, legten die nach Russland eingewanderten Mennoniten Wert darauf, einen verwandten Begriff in das bekannte Privilegium von 1800 aufzunehmen.  

     In Punkt 4 dieses Privilegiums heißt es: „Durch das Eigentumsrecht gestatten Wir den Mennoniten, alle Früchte ihres Landes zu genießen und zu fischen, Bier und Essig zu brauen und Maisschnaps zu destillieren, nicht nur für ihren eigenen Verbrauch, sondern auch für Einzelhandelsverkauf auf ihrem Land." 

     Das Privilegium wurde am 6. September 1800 von Zar Paul I. unterzeichnet. Bereits im Oktober war der Chortitza Aeltester Johann Wiebe mit der Verhandlung einer Schnapspacht beschäftigt. Es ist unklar, ob dieser Pachtvertrag die Errichtung einer Brennerei oder lediglich den Verkauf von Schnaps beinhaltete.

Kolonieverwaltung

     Ein Bericht über Kolonistenaktivitäten aus dem Jahr 1802 enthält den ersten schriftlichen Hinweis auf den Bau einer Brennerei in Chortitza und einer Taverne in Schönwiese.  Laut Staatsurkunde gab es 1813 Gaststättenbetriebe in Einlage. Die brachten 58 Prozent des Gesamteinkommens der Kolonie! Die nächsthöhere Quelle war der Verkauf von Wolle (721 Rubel), gefolgt vom Verkauf von Seide (514 Rubel) und verhängten Geldstrafen (120 Rubel). Alle anderen Quellen (Heu, Fischerei, Wassermühle usw.) brachten jeweils weniger als 100 Rubel ein.

      In einem statistischen Überblick über die Kolonie Chortitza für das Jahr 1819, den PM Friesen in seiner umfangreichen Geschichte der Mennoniten in Russland vorgelegt hat, werden unter den öffentlichen Gebäuden der Kolonie ohne nähere Angaben eine Bierbrauerei und eine Brantweinbrennerei erwähnt. Keines der verfügbaren Dokumente enthält Hinweise darauf, dass die Kirchenleitung in den Kolonien gegen die Destillation von Brandy oder das Brauen von Wein und Bier war. 

       Die Verpachtung von Brennereien, Weingütern, Tavernen und Brandy-/Wein-/ Biergeschäften brachte der Kolonie enorme Gewinne. Die Kirchen selbst hatten kein Einkommen. Wenn ein neues Kirchengebäude erforderlich war, stammten die Mittel aus Mitgliedsbeiträgen (und Freiwilligenarbeit), den Kassen der Kolonie und allem Geld, das vom kaiserlich-russischen Staat zu bekommen war.

      Den nächsten Pachtvertrag erhielt Johann Fast vermutlich für 1839–43. Herr Fast wurde von einem fehlgeleiteten russischen Staatsbürokraten beschuldigt, keine Steuern auf den Brandy gezahlt zu haben, den er destillierte und verkaufte. Über einen Zeitraum von zwei Jahren arbeitete sich dieses Thema durch den Vormundschaftsausschuss bis zum russischen Senat und dann wieder zurück durch den Vormundschaftsausschuss. Am Ende wurde das Recht der Mennoniten bestätigt, in ihren eigenen Siedlungen Alkohol herzustellen und zu verkaufen. 

      Für die Laufzeit 1843–47 wissen wir nur, dass Julius Janzen 1842 seine Absicht zum Ausdruck brachte, den Vertrag zu erhalten. Zur Mietdauer 1847–51 wurde nichts gefunden. Im Frühjahr 1845 erlebte die Kolonie Chortitza die schlimmste Überschwemmung seit ihrer Gründung. Besonders hart traf es Einlage, das direkt am Fluss Dnjepr lag. Die Situation war so schlimm, dass das Dorf komplett umgesiedelt wurde. Der Schaden der Brennerei wurde auf 2.409 Rubel geschätzt und sie wurde aus Ziegeln wieder aufgebaut. Julius Janzen pachtete die Brennerei erneut in der Zeit von 1851 bis 1855. Der Vertrag fehlt leider in den Archiven von Odessa. Während der Amtszeit 1855–59 hatte Bernhard Rempel den Vertrag. Die Bieter für den Vertrag von 1859–63 waren Heinrich Heese (Ekaterinoslav), Abraham Neustaedter (Einlage) und Cornelius Heinrichs (Einlage), Sohn des Cornelius Heinrichs, der den ersten bekannten Pachtvertrag innehatte. Der Auftrag ging an Neustädter mit einem Gebot von 3.225 Rubel.

Folge II

Das Dorf Einlage

    Im Jahr 1813 gab es im Chortitza-Dorf Einlage eine Taverne. Es gab auch eine Brennerei. Das Datum seiner Erbauung ist uns jedoch nicht bekannt. Zwei Dokumente aus dem Jahr 1827 erwähnen die Brennerei. Einlage ließ auch eine Taverne aus Holz bauen. Alle Gebäude gehörten der Kolonie. Der erste bekannte Vertrag zur Pacht der Einlage-Brennerei begann im Jahr 1827. Der Vertrag wurde im Jahr zuvor mit dem Pächter Cornelius Heinrichs (1782–1828) geschlossen. Darin heißt es:

 

„1. Der Verkauf von Branntwein, außerdem Bier, Met und Wein in den sechzehn Kolonien wird Heinrichs als Pacht für vier aufeinanderfolgende Jahre ab dem kommenden 10. Februar 1827 bis zum gleichen Datum des Jahres 1831 übergeben.

 

„2. Er erhält einen Wohnsitz in der Kolonie Einlage sowie ein Haus zur Schnapsherstellung, einen Keller zur Lagerung und die Geräte zur Schnapsherstellung usw., worüber am 10. Februar eine Bestandsaufnahme erfolgen wird. Er ist für die Wartung der Geräte verantwortlich und übergibt diese am Ende seines Mietvertrages in gebrauchsfähigem Zustand. Ohne vorherige Genehmigung des Gemeindeamtes darf er weder neue Gebäude errichten noch die Kosten von der Miete abziehen.

 

"3. Sollte durch Zufall – Gott bewahre, dass es passieren würde – ein Feuer oder eine andere Katastrophe, die nicht durch die Fahrlässigkeit von ihm oder seinen Mitarbeitern verursacht wurde, das Eigentum zerstören oder beschädigen, müsste er die Kosten nicht bezahlen, aber er würde gebeten werden, die Brandversicherung zu bezahlen an das Gebietsamt.

 

„4. Um eine Strafe zu vermeiden, muss der Mieter stets für guten Schnaps sorgen und diesen in den vorgeschriebenen Mengen verkaufen. Niemand in dieser Gegend darf Brandy oder andere Getränke an anderen Orten [außerhalb der Kolonie] kaufen. Sollte der Mieter davon Kenntnis erlangen, werden die Täter entsprechend bestraft.

 

„5. Der Mieter darf ohne Genehmigung des Gebietsamtes weder Außenstehende als Kellner einstellen noch jemandem Getränke leihen, um Geld für seine Miete aufzubringen. Das Gebietsamt wird ihn jedoch in jeder erdenklichen Weise unterstützen, um das Geld für die Miete aufzubringen.

 

„6. Sollte der Mieter durch den verbotenen Verkauf von Branntwein an Außenstehende seine Privilegien mindern oder einen Schaden erleiden, ist er allein dafür verantwortlich und erhält keine Minderung seiner Miete.

 

„7. Der Mieter ist verpflichtet, von den Mennoniten des Chortitza-Gebietes die gewöhnlichen Silbermünzen ohne Prämie [oder Zuschlag] als Bezahlung entgegenzunehmen.

 

„8. Für die Miete der oben genannten Getränke hat sich Heinrichs bereit erklärt, dem Gebietsamt einen jährlichen Betrag von dreitausendeinhundert Rubel zu zahlen, der alle drei Monate des Jahres [vier Monate] in gleichen Beträgen zu zahlen ist und im Voraus bei seiner Einreise zu zahlen ist. Der Mietzins ist unverzüglich zu zahlen und bei Unterzeichnung des Mietvertrages muss er 1.000 Rubel als Kaution an das Gebietsamt zahlen, die bis zum Abschluss seiner Miete im Amt verbleibt.

Folge III

Spätere Entwicklungen

     Die Mennoniten hatten offenbar keine Scheu davor, Alkohol von außerhalb ihrer eigenen Siedlung zu fälschen oder sich billigen Alkohol zu beschaffen. Der Historiker David G. Rempel erwähnte, dass „in den Jahren 1825 bis 1826 verschiedene Ebenen mennonitischer und russischer Behörden darüber nachdachten, was mit einer mennonitischen Frau von der Insel Khortitsa namens Liske [Elisabeth – ihre Identität ist unbekannt] geschehen sollte, die einen halben Eimer illegal verkauft hatte.“ Ihr Fall gelangte über das Vormundschaftskomitee an den Senat in St. Petersburg, wurde jedoch abgewiesen, da die Kosten für die Überführung in die Hauptstadt zu einem Prozess die Mühe nicht wert waren. Prediger David Epp (1781–1843) bemerkte, dass während eines der Bruderschaft die Frage aufgeworfen wurde, dass Dirk Rempel und Wilhelm Friesen von Schönhorst heimlich Alkohol in Michailovka kauften.

     Neben Bier produzierte die Janzen-Brauerei auf der Schönwiese später auch Limonade, Fruchtwasser und Selters.

    Jacob Wall aus Neuendorf (1807–1860) erwähnte in seinem Tagebuch mehrfach das Bierbrauen. Zwischen 1847 und 1851 gab er viermal an, dass Jacob Berg (1791–1881) Bier braute. Berg verkaufte seine Brauerei und die angrenzenden Häuser in Neuendorf für 8.000 Rubel an Franz Peters (1816–1892). Wall erwähnte auch einen Peter Berg, der am 7. April 1853 nach Chortitza zog, um Bier zu brauen. Dabei handelte es sich wahrscheinlich um Peter Berg (1831–1912), den Sohn des oben genannten Jacob Berg. Interessanterweise gab Wall an, dass die Brauerei am 21. Dezember 1850 von Ekaterinoslav den Befehl erhalten hatte, eine Genehmigung zum Brauen von Bier zu benötigen. Vermutlich wurde es ohne Erlaubnis gebraut.

     1845 wurde in Einlage eine Brauerei gegründet. Jährlich wurden 1.500 Eimer Bier produziert. Die Einlage-Brauerei verschwand so früh, dass es bis zur Flucht der Mennoniten aus dem Dorf nach dem Zweiten Weltkrieg keine lebendige Erinnerung mehr daran gab, wann sie nicht mehr funktionierte und wo sie sich befand.

     Aus den Gemeindeberichten des Schwarzmeer Deutschen von 1848 geht hervor, dass die Brennerei 770 Rubel Jahresmiete zahlte und dass die vier Brauereien in der Kolonie 700 Rubel pro Jahr zahlten.

    Am 27. Februar 1853 einigten sich die Grundbesitzer des Dorfes Schönwiese darauf, 1.239,95 Rubel in den Bau eines Gasthauses zu investieren.

Die Bergthal-Kolonie

     Die 1836 gegründete Kolonie Bergthal war kleiner als Chortitza. Es gibt keine Hinweise darauf, dass in der Bergthal-Kolonie eine Brennerei existierte. Infolgedessen mussten die Bergthaler ihre Spirituosen von außerhalb der Kolonie beziehen und mussten die entsprechenden Steuern zahlen sowie die Regeln und Vorschriften für den Transport von Alkohol befolgen. Der folgende Vorfall verdeutlicht, welche Probleme auftreten können.

     Im März 1840 kaufte der Bergthaler Mennonit Jacob Harder fünf Fässer Schnaps vom russischen Gutsbesitzer und Militäroffizier Michail Korostowzew aus Timofejewka. Diese Fässer wurden von Jacob Friesen, Peter Sawatzky, Gerhard Janzen, Heinrich Falk und Jacob Sawatszky in die Kolonie Bergthal transportiert. Der Transport wurde in der Nähe des deutschen Dorfes Grünau gestoppt und den Fahrern wurde vorgeworfen, während der Fahrt zwei Eimer des Schnapses konsumiert zu haben. Ihr Verbrechen bestand nicht im Konsum des Alkohols selbst, sondern in der Tatsache, dass ein Teil des Alkohols während des Transports entfernt worden war. Wie dem Vormundschaftsausschuss mitgeteilt wurde, wurden die Männer festgenommen und mussten vor dem griechischen Gericht in Mariupol aussagen. Leider ist nicht bekannt, was mit den fünf Bergthal-Männern oder dem beschlagnahmten Alkohol geschah, der auf 75 Kopeken pro Eimer (Gesamtwert 195 Rubel) geschätzt und mit 30 Kopeken pro Eimer besteuert wurde. Die fünf beschlagnahmten Fässer enthielten 196,8 Eimer (bei vierzig Eimern pro Fass hätten es zweihundert Eimer sein sollen). Ein kleiner Realitätscheck ist notwendig: Zwei russische Eimer entsprechen etwa 25 Litern, also fünf Litern Alkohol pro Person. Diese Menge hätte diese Männer fast ins Koma fallen lassen sollen! In den Befragungen der festnehmenden Beamten oder der anderen Zeugen wird nicht erwähnt, dass die Mennoniten betrunken gewesen seien. Zu keinem Zeitpunkt wurde ihnen vorgeworfen, den fehlenden Alkohol gestohlen und verkauft zu haben, was der Hauptgrund dafür war, dass die Regel überhaupt existierte.

      Gemäß dem Privilegium durften die Mennoniten ihren eigenen Brandy herstellen und verkaufen, allerdings nur innerhalb ihrer Kolonien. Jeglicher Alkohol, der außerhalb der Kolonie transportiert wurde, war steuerpflichtig. Dazu gehörte auch der Transport zwischen nicht benachbarten mennonitischen Siedlungen. Infolgedessen mussten die Bergthal-Mennoniten Steuern auf Alkohol zahlen, selbst wenn dieser von der nächstgelegenen Mennoniten-Brennerei, die sich in der Molotschna-Kolonie befand, erworben wurde. Aus einem Dokument aus dem Jahr 1849 geht hervor, dass Jacob Wiens aus dem Dorf Bergthal Schnaps von Jacob Martens importierte, dem die Brennerei in Halbstadt gehörte. Dieser Schnaps wurde in der örtlichen Taverne, ebenfalls im Dorf Bergthal, verkauft.

     

Die Bergthal-Kolonie

      Die Brennerei- und Brauereibetriebe in den russischen Mennonitensiedlungen wurden weitgehend übersehen. Doch innerhalb eines Jahrzehnts nach der Gründung von Chortitza gab es in acht der zehn Dörfer eine Taverne, und in den ersten Jahrzehnten der Kolonie generierten die Pacht von Brauereien und der Brennerei sowie der Verkauf von Alkohol mindestens die Hälfte des Einkommens der Kolonieverwaltung.

Ende

P.S.: der mennonitischen Zeitschrift PRESERVINGS entnommen.

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